Rastatt, letzte Residenz der Revolution

Ein Stoff für einen Roman oder einen Western. Hier endete die Revolution nach einer Verbrüderung im Innern und mit einem feindlichen Heer vor der Stadt im Juli 1949. Hier residiert die Erinnerung im Schloss und ist doch überall gegenwätig: Rastatt.

Reichsverfassungskampagne

Zwischen den Jahren 1848 und ’49 verabschiedete das Paulskirchenparlament das „Gesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“ (Dick: Die Bürgersoldaten von Rastatt, 2022, S. 27). Ob diese auch für Soldaten galten, war umstritten, immerhin wurde die Versammlungsfreiheit (§29) auch auf das Militär aus gedehnt. „Die in den §§. 29 und 30 enthaltenen Bestimmungen finden auf das Heer und die Kriegsflotte Anwendung, insoweit die militärischen Disciplinar-vorschriften nicht entgegenstehen.“

Diese von Großherzugtum Baden im Januar 1849 gewährten Rechte nahmen die Soldaten nun im Mai des Jahres nun in Anspruch. Nur zwei Wochen vorher, am 28. April, hatte Preußen die Reichverfassung vom 28. März und der preußische König die Kaiserkrone abgelehnt. Zudem lehnte die vermeintlich revolutionäre Paulskirche die Vereidigung der Beamten selbst in den Ländern, „wo die Verfassung bereits von den Regierungen angenommen ist“, ab (Stenographischer Bericht, S. 6397), während die badischen Demokraten Brentano und Werner ein Flugblatt unter-schrieben, in dem zur Verteidigung der Beschlüsse der „Vertreter des souveränen Volkes“ gegen die „Fürstenwillkür“ aufgerufen wird (vgl. Dick, S. 21). Zu diesen Umständen kam noch die Frustration der badischen Soldaten, wie Dick herausarbeitete (vgl. Dick, S. 26).

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